Sehr geehrte/r Reisende/r,

zu einem optimalen Reiseablauf tragen klare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen treffen. Diese ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis m BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationspflichten für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachstehend „Reisender“ – und uns „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ – nachstehend „Reiseveranstalter“– zustande kommenden Reisevertrages. „Aktiv-Reisen-Berlin- Brandenburg“ ist sowohl als Reiseveranstalter, als auch als Vermittler tätig.

Die folgenden Reisebedingungen gelten nur für von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ selbst durchgeführte Reisen. Sofern Leistungen vom Reiseveranstalter nur vermittelt werden gelten ggf. abweichende Bedingungen des jeweiligen Anbieters, sofern diese wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind.

Sorglospaket (inklusive in allen Pauschalen)

Bei An-und Abreise mit der Bahn Transfer der Gäste und des Gepäcks von und zum Bahnhof Dallgow. Nutzung von Werkzeug und Kompressor in der Radgarage für Kleinreparaturen vor Ort. Abholung von Personen und Rädern von unterwegs bei Radausfall (gilt nicht bei kleineren Schlauchschäden, die auf der Strecke problemlos behoben werden können), Krankheit oder Unfall. Organisation der Reparatur von defekten Rädern über eine Fachwerkstatt mit entsprechendem Transfer. Austausch von defekten Leihrädern auf der Strecke.

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Reisenden vorliegen, verbindlich an.

1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ zustande; in diesem Fall erfolgt nach Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung („Anmeldebestätigung“). Hierzu ist Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Kalendertage vor Reisebeginn erfolgt. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt bzw. durch konkludentes Verhalten annimmt, wie die Vornahme der Anzahlung bzw. Restzahlung.

1.3 Der anmeldende Reisende (Gruppenauftraggeber) haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

1.4 Der Gruppenauftraggeber hat ausschließlich die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten des Reisenden. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht des Reisenden rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben – insbesondere als dessen Vertreter Reisebedingungen von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ entgegenzunehmen und diese als Vertragsinhalt anzuerkennen. Der Reisende kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ widerrufen.

2.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises. Vorauszahlungspflichten, die ein Gruppenauftraggeber als eigene übernommen hat, bleiben davon unberührt.

2.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.2 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Zahlung erfolgt auf das Konto Brigitte Koallick aktiv-reisen, IBAN DE 40 1005 0000 0190 1759 82, BIC BELADEBEXXX

2.3 Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn
a) der gesamte Reisepreis entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erst zum Reiseende zahlungsfällig wird und die Reiseleistungen keinen Transport vom oder zum Reiseort umfassen.
b) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 EUR pro Teilnehmer nicht übersteigt.

3.1 Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reise- oder Gruppenreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Nicht erheblich sind in der Regel geringfügige Änderungen der Routenführung und sich daraus ergebende Abweichungen in den Kilometerangaben. Insbesondere bei zusätzlich gebuchten Reisebausteinen kann eine Anpassung des Reiseverlaufs notwendig werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. „Aktiv-Reisen-Berlin- Brandenburg“ ist verpflichtet, den Reisenden, bzw. den Gruppenauftraggeber über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

3.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Tourenverlaufs, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart (Umbuchung) gewünscht, so erhebt „Aktiv-Reisen-Berlin- Brandenburg“ bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50 EUR je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter Ziffer 6. genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Letzteres gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die sich auf die Zusatzleistungen Halbpension und Leihrad beziehen.

3.3 Die in dem Katalog enthaltenen Angaben sind für Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich Aktiv-Reisen-Berlin- Brandenburg in Übereinstimmung mit § 4 Abs.2 BGB-InfoV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.

3.4 „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann „Aktiv-Reisen- Berlin-Brandenburg den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann „Aktiv-Reisen-Berlin- Brandenburg vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann„Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg vom Reisenden verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Preiserhöhung durch„Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Highländer-Reisen den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ zu vertretenden, Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ zurückerstattet worden sind.

5.1 „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“, so bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen; „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihm eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigten von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ wahrzunehmen.

5.2 „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten oder mit dem Gruppenauftraggeber vereinbarten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.
b) „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück
c) Ein Rücktritt von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ später als 30 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ geltend zu machen. e) Mit dem Gruppenauftraggeber als dessen eigene vertragliche Pflichten getroffenen Vereinbarungen zur Mindestteilnehmerzahl bleiben hiervon unberührt.

6.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber „Aktiv- Reisen-Berlin-Brandenburg“, die schriftlich erklärt werden soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang bei „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“. Das gilt auch bei Rücktrittserklärungen des Reisenden gegenüber dem Gruppenauftraggeber.

6.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden stehen „Aktiv-Reisen-Berlin- Brandenburg“ unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
a) bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 %
b) vom 44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 20 %
c) vom 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
d) vom 21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 50 %
e) vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
f) vom 6. Tag bis vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
g) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 90%

„Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

6.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Reisenden oder in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber wirksam vereinbart wurden.

6.4 Dem Reisenden ist es gestattet, „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

6.5. Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist direkt möglich über unsere Hompage, www.pension-sperlingshof.de, Button Stornoversicherung, bei AGA International S.A. - Niederlassung für Deutsch-land - Ludmillastraße 26, 81543 München.

7.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist für Reiseverträge mit „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel und sonstige Umstände unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von „Aktiv-Reisen-Berlin- Brandenburg“ anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

7.2 Ist durch „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (siehe hierzu auch die Reiseausschreibung!), so ist der Reisende verpflichtet, „Aktiv- Reisen-Berlin-Brandenburg“ direkt unter der am Ende dieser Reisebedingungen abgedruckten Adresse, Telefon- und Faxnummer, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

7.3 Reiseleiter oder Gruppenverantwortliche sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandungen bzw. Zahlungsansprüche des Reisenden im Namen von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ anzuerkennen.

7.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen und „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen und „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.

7.5 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn „Aktiv-Reisen- Berlin-Brandenburg“ bzw. dessen Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

7.6 Der Reisende ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber „Aktiv- Reisen-Berlin-Brandenburg“ unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die fristgemäße Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.

8.1. Den Reisenden bei einer Fahrradreise wird das Tragen eines Fahrradhelms dringend empfohlen, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

8.2. Sofern ein Reisender mit einem Fahrrad an der Reise teilnimmt, das ihm nicht durch „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ zur Verfügung gestellt wird, ist der Reisende für die Verkehrssicherheit seines Fahrrades selbst verantwortlich und hat sich ggf. selbstständig über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

8.3. Der Reisende muss vor der Reise, ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, selbst prüfen, ob die Teilnahme an Sport- und anderen Ferienaktivitäten mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist. „Aktiv- Reisen-Berlin-Brandenburg“ empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

8.4. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

8.5. Der Reisende hat auf Radtouren die jeweilige Straßenverkehrsordnung zu beachten.

8.6. Der Reisende hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder, zu beachten.

8.7. Während der Reise besteht ein Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.

9.1 Der Reisende haftet „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ gegenüber für den Verlust sowie die Beschädigung von durch „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ zur Verfügung gestellten Fahrrädern oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

9.2 Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer).

10.1 Die vertragliche Haftung von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden durch den „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.1 Ansprüche des Reisenden gegenüber „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“, gemäß §§ 651 c BGB ff. – ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

12.1 Der Reisende „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ nur an dessen Sitz verklagen.

12.2. Für Klagen von „Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg“ gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Reiseveranstalter:
Aktiv-Reisen-Berlin-Brandenburg
Sperlingshof 28
14624 Dallgow

Tel. 03322-25616
Fax 03322-25614

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